BaFin warnt vor Quantum X und der Website quantumx-software.com
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt eindringlich vor den Angeboten von Quantum X. Wir vermuten, dass die Betreiber der Website quantumx-software.com ohne die erforderliche Erlaubnis Dienstleistungen im Bereich von Kryptowerten anbieten.
Erlaubnispflicht in Deutschland
In Deutschland benötigen Sie eine Erlaubnis der BaFin, wenn Sie Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchten. Einige Anbieter tun dies jedoch ohne die notwendige Genehmigung. Sie können in unserer Unternehmensdatenbank überprüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Die BaFin informiert hierbei basierend auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Verbraucher wissen
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell zu großer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
- Seien Sie misstrauisch bei unrealistisch hohen Renditeversprechen.
- Überprüfen Sie immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, indem Sie die Unternehmensdatenbank nutzen.
- Geben Sie niemals persönliche Daten oder Zugangsdaten an Unbekannte weiter.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell Entscheidungen zu treffen.
- Informieren Sie sich über gängige Betrugsmaschen. Hören Sie beispielsweise die Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts.
Fazit
Die Warnung der BaFin vor Quantum X unterstreicht die Notwendigkeit für Verbraucher, bei Online-Geldanlagen äußerst wachsam zu sein. Überprüfen Sie stets die Seriosität der Anbieter und verlassen Sie sich auf offizielle Informationen und Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden, um sich vor potenziellen Betrügereien zu schützen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
