Rechtsanwalt Reime hilft

Anleger, die in von-goertz-u-von-wrisberg.com investiert haben: Was tun?

Die BaFin hat vor der Website von-goertz-u-von-wrisberg.com gewarnt, hinter der sich angeblich die GW Vermögensverwaltung verbirgt. Das Unternehmen betreibt höchstwahrscheinlich ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Zudem liegt ein Identitätsmissbrauch vor.

Was sollten betroffene Anleger tun?

  • Dokumentieren Sie Ihre Investition: Sammeln Sie alle Verträge, Korrespondenzen, Überweisungsbelege und andere relevante Dokumente.
  • Informieren Sie die BaFin: Stellen Sie der BaFin Ihre Investition und die gesammelten Belege zur Verfügung.
  • Suchen Sie Rechtsberatung: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Kapitalanlagerecht.
  • Erwägen Sie Strafanzeige: In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Kommunizieren Sie vorsichtig: Nehmen Sie keine weiteren Schritte ohne Absprache mit Ihrem Anwalt.
  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen: Dokumentieren Sie die Kommunikation mit dem Anbieter.
  • Seien Sie wachsam: Prüfen Sie stets, ob ein Finanzdienstleister von der BaFin zugelassen ist. Seien Sie vorsichtig bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen und unbekannten Anbietern. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie eine Investition tätigen.

Es ist wichtig, dass Anleger über solche Risiken informiert sind und wissen, wie sie sich schützen können.

Weitere Informationen:

Hinweis: Dieser Bericht dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Falle eines konkreten Investments sollten Sie sich immer an einen Anwalt für Kapitalanlagerecht wenden.


Beitrag veröffentlicht

in

von