BaFin-Warnung zu Teagolden: Informationen für Anleger
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12. Juli 2024 eine Warnung vor dem Unternehmen Teagolden und dessen Website teagolden.com veröffentlicht. Demnach bietet Teagolden ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an.
Was bedeutet das für Anleger, die bereits in Teagolden investiert haben?
- Erhöhtes Risiko: Das investierte Kapital ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt, da Teagolden nicht von der BaFin beaufsichtigt wird und es somit keine regulatorischen Sicherheitsnetze gibt.
- Rechtliche Schritte: Anleger können mehrere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, z. B. Strafanzeige wegen Betrugs oder zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz.
- Rückzahlung ungewiss: Die Möglichkeit, das investierte Geld zurückzubekommen, hängt von der individuellen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab.
Empfehlungen für Anleger:
- Ruhe bewahren, aber entschlossen handeln
- Unterlagen sammeln: Verträge, Kommunikationsprotokolle, Zahlungsbelege
- Rechtsanwalt konsultieren: Spezialisiert auf Kapitalmarktrecht
- Chancen und Risiken abwägen
- Außergerichtliche Einigung anstreben
Vor neuen Investitionen:
- Gründliche Recherche durchführen
- Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen
- Hohe Renditeangebote kritisch hinterfragen
- Unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen
Weitere Informationen:
- BaFin-Warnmeldung: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2024/meldung_2024_07_12_Teagolden_com.html
Wichtig:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Im Falle von konkreten rechtlichen Fragen sollte unbedingt ein Anwalt konsultiert werden.