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    Zwide AG: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und Wertpapierinstitutsgesetz Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Zwide AG mit Sitz in Wetzikon, Schweiz, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland hat. Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.…