Schlagwort: „Schw“-App
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Rechtsanwalt Reime hilft
BaFin warnt vor der App Schw Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine deutliche Warnung bezüglich der App Schw. Über diese Anwendung bieten unbekannte Betreiber vermeintliche Aktiengeschäfte an. Die Behörde stellt jedoch klar, dass für diese Wertpapierdienstleistungen keine gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis vorliegt. Somit handelt es sich um unerlaubte Finanzgeschäfte auf dem deutschen Markt. Diese Nachricht…
