Schlagwort: „Instagram-Arbeitsgruppe“

  • Rechtsanwalt Reime

    BaFin warnt vor der „Instagram-Arbeitsgruppe“ Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine offizielle Warnung bezüglich der sogenannten „Instagram-Arbeitsgruppe“ herausgegeben. Diese Gruppen, die auch auf Telegram aktiv sind, bieten Finanzprodukte an, ohne die dafür notwendige Erlaubnis zu besitzen. Das ist in Deutschland nicht zulässig und ein deutliches Zeichen für potenziell unseriöse Aktivitäten. Die Behörde hegt den Verdacht, dass…