Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Deutschland sind gesetzlich geregelt, können jedoch je nach Einzelfall und Anwalt variieren.
Erstberatungsgebühr:
Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Auslagen.
Bei Unternehmern gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für eine Erstberatung, weshalb im Vorfeld ein Honorar frei vereinbart werden kann.
Es ist jedoch möglich, dass Anwälte auch geringere Gebühren oder sogar kostenlose Erstgespräche anbieten, insbesondere wenn sie damit potenzielle Mandanten gewinnen möchten. Daher lohnt es sich oft, vorab nach den Kosten für ein Erstgespräch zu fragen.
Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren:
Die Gebühren von Rechtsanwälten in Deutschland richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG sieht für bestimmte Tätigkeiten feste Gebühren vor. Diese Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert der Sache. Das bedeutet: Je höher der Streitwert oder Gegenstandswert, desto höher die Gebühr.
In bestimmten Fällen oder bei besonders spezialisierten Anwälten können die Gebühren auch auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung, z.B. einer Stundenvergütung, berechnet werden. Solch eine Gebührenvereinbarung muss schriftlich getroffen werden.
Zusätzliche Kosten:
Zu den Anwaltsgebühren können noch Auslagen (z.B. für Porto, Kopien) und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommen.
Tipp: Bei Unsicherheiten über die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits oder einer Beratung empfiehlt es sich, vor Beginn des Mandats eine klare Kostenvereinbarung mit dem Anwalt zu treffen oder zumindest eine Einschätzung der zu erwartenden Gesamtkosten einzuholen.
Bei geringem Einkommen haben Betroffene in Deutschland zudem die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, um die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen zu bekommen.