Ein Genussrecht ist eine besondere Form der Beteiligung an einem Unternehmen. Es vermittelt dem Inhaber sowohl eigenkapital- als auch fremdkapitalähnliche Ansprüche. Genussrechte sind meistens schuldrechtlicher Natur und können je nach Ausgestaltung Elemente von Aktien und Anleihen kombinieren.
Hier sind einige zentrale Merkmale und Aspekte von Genussrechten:
Anspruch auf Gewinnbeteiligung: Inhaber von Genussrechten können einen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn des Unternehmens haben. Die genaue Höhe und Art der Beteiligung wird im jeweiligen Genussrechtsvertrag festgelegt.
Rückzahlungsanspruch: Oftmals besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals, ähnlich einem Darlehen. Dieser Anspruch kann aber nachrangig sein, das bedeutet, im Falle einer Insolvenz werden zuerst andere Gläubiger bedient.
Kein Mitspracherecht: Im Gegensatz zu Aktionären haben Inhaber von Genussrechten in der Regel keine Stimmrechte in der Hauptversammlung und somit kein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen.
Risiko: Da Genussrechte oft nachrangig sind, tragen die Inhaber ein erhöhtes Risiko im Vergleich zu anderen Gläubigern. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens kann es daher sein, dass sie ihr investiertes Geld nicht oder nur teilweise zurückerhalten.
Bilanzierung: In der Bilanz eines Unternehmens können Genussrechte je nach Ausgestaltung entweder dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zugeordnet werden.
Handelbarkeit: Genussrechte können handelbar sein, allerdings gibt es für sie oft keinen geregelten Markt wie für Aktien.
Diversität: Die genauen Rechte und Pflichten von Genussrechtinhabern können stark variieren, je nachdem, wie die spezifischen Genussrechte ausgestaltet sind.
Genussrechte können für Unternehmen eine interessante Möglichkeit sein, Kapital zu beschaffen, ohne Stimmrechte abgeben zu müssen. Für Investoren können sie eine Gelegenheit bieten, an der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens teilzuhaben, allerdings oft mit einem höheren Risiko als bei anderen Anlageformen.