Grundsätzlich gilt, dass Finanzprodukte, die in einem Land genehmigungsfrei angeboten werden dürfen, nicht automatisch auch in einem anderen Land ohne weitere Prüfung und Zustimmung der dortigen Finanzaufsichtsbehörde angeboten werden können. In diesem Fall betrifft die Frage die Möglichkeit, ob schweizerische Vermögensanlagen, die in der Schweiz genehmigungsfrei sind, auch in Deutschland ohne Zustimmung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) angeboten werden dürfen.
Die genaue Beantwortung dieser Frage erfordert eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der Schweiz sowie möglicher internationaler Abkommen. Es gibt Faktoren wie das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) in Deutschland und ähnliche Gesetze in anderen Ländern, die die Vermarktung von Finanzprodukten regulieren. Diese Gesetze legen fest, welche Anforderungen und Genehmigungen für den Vertrieb von Finanzprodukten in einem bestimmten Land erforderlich sind.
In der Regel müssen ausländische Unternehmen, die ihre Produkte in Deutschland anbieten wollen, die entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen, was auch die Zustimmung der deutschen Aufsichtsbehörde (BaFin) beinhalten kann. Die Genehmigungsfreiheit in einem Land bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese Produkte auch in einem anderen Land ohne Prüfung und Genehmigung vertrieben werden dürfen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Finanzprodukte und ihre Vermarktung komplexen rechtlichen Regelungen unterliegen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Bevor ein Unternehmen Finanzprodukte in einem anderen Land anbietet, sollte es sich unbedingt mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.