Reime erklärt:Vorläufige Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen, von einer Staatsanwaltschaft ergriffen, dienen dazu, Beweise für Straftaten zu sichern und Flucht oder Strafvereitelung zu verhindern. Dazu gehören Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Haftbefehle, Melde- und Kontaktverbote, sowie Reisebeschränkungen. Sie schützen auch Opferrechte, z.B. indem Täter fernbleiben müssen. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen sind stark, aber bedürfen hinreichenden Verdachts und Angemessenheit. Bei Betroffenheit ist rechtliche Beratung ratsam.Vermögenswerte können ebenfalls vorläufig beschlagnahmt werden, wenn sie aus Straftaten stammen oder für solche genutzt werden könnten. Dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Kunst und Schmuck. Die Beschlagnahme kann angefochten werden, z.B. durch Aufhebung oder Wertausgleich.

Bei Vermögensbeschlagnahme ist rechtliche Beratung wichtig.


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