Drei Rundschreiben für bessere Abwicklungsfähigkeiten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. Februar 2024 drei Rundschreiben veröffentlicht, um die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und gruppenangehörigen Unternehmen zu verbessern. Die Rundschreiben adressieren folgende Themen:
1. MaAbwicklungsfähigkeit:
- Das Rundschreiben wurde um eine ausführliche Einleitung erweitert, um das Verständnis für die Abwicklungsplanung von weniger bedeutenden Instituten zu verbessern.
- Es enthält aktualisierte Referenzen zu vertiefenden Rundschreiben.
2. MaBail-in:
- Das Rundschreiben beinhaltet neue Anforderungen zur Erstellung eines Bail-in-Handbuchs.
- Die Datenanforderungen wurden erweitert.
3. MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente:
- Das neue Rundschreiben befasst sich mit verschiedenen Formen der Übertragung.
- Es skizziert die Anforderungen für die Erstellung eines Übertragungshandbuchs.
Ziel der Rundschreiben:
Die neuen Rundschreiben sollen die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und gruppenangehörigen Unternehmen verbessern, indem sie klare Anforderungen und Richtlinien festlegen. Dies ist wichtig, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und im Falle einer Krise eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
Hinweis:
Die Rundschreiben richten sich an Institute und Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Sie gelten nicht für Institute, für die ein Insolvenzplan vorgesehen ist.
Weitere Informationen:
- Website der BaFin: https://www.bafin.de/
Hinweis:
Dieser Bericht ersetzt keine Rechtsberatung. Anleger sollten sich im Zweifelsfall immer an einen Rechtsanwalt oder Finanzexperten wenden.