Neue MaRisk: BaFin konsultiert 8.Novelle
Die Finanzaufsicht BaFin hat kürzlich die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken, auch bekannt als MaRisk, zur Konsultation gestellt.
Die Novelle zielt hauptsächlich darauf ab, neue Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zu bestimmten Risiken im Anlagebuch von Kreditinstituten umzusetzen. Insbesondere wurden neue Standards für die Bewertung und das Management von Kreditspread- und Zinsänderungsrisiken festgelegt.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Risiken im Zusammenhang mit Kreditspreads und Zinsänderungen im Anlagebuch der Institute. Die BaFin hat spezifische Maßstäbe festgelegt, um zu beurteilen, wie Banken mit diesen Risiken umgehen sollen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass sie Kreditspreadrisiken effektiv managen und steuern können, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden.
Ein wichtiger Teil der Novelle ist der neue Abschnitt BTR 5, der sich mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen für Kreditspreadrisiken befasst. Hier legt die BaFin erstmals klare Maßstäbe fest, nach denen Institute ihre Risiken in Bezug auf Kreditspreads bewerten und managen müssen. Ebenso wurden einige Ergänzungen vorgenommen, um die Leitlinien der EBA bezüglich der Zinsänderungsrisiken vollständig umzusetzen, insbesondere im Abschnitt BTR 2.3.
Das Konsultationsverfahren für diese Novelle läuft bis zum 14. März 2024. Während dieser Phase haben Verbände der Kreditwirtschaft und Institute die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bei der BaFin einzureichen. Die finale Fassung der MaRisk-Novelle wird voraussichtlich im April 2024 veröffentlicht. Diese Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf die Bankenlandschaft und erfordert eine gründliche Prüfung und Umsetzung seitens der betroffenen Institutionen.