BaFin warnt erneut vor „Turbon“ und der Website turbon.vip
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine weitere Warnung vor einem Anbieter namens „Turbon“ ausgesprochen, der diesmal über die Webseite turbon.vip agiert. Es besteht der dringende Verdacht, dass dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten angeboten werden.
Hintergrund der BaFin-Warnung
Dies ist nicht die erste Warnung der BaFin vor „Turbon“. Bereits am 29. April und 22. Mai 2025 hatte die Behörde vor den Vorgänger-Websites turbon.co und turbonpro.co gewarnt, die mittlerweile nicht mehr erreichbar sind. Die aktuelle Warnung unterstreicht die anhaltende Besorgnis der BaFin hinsichtlich der Geschäftspraktiken dieses Anbieters.
Warum ist eine BaFin-Erlaubnis notwendig?
Um in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Dienstleistungen mit Kryptowerten anbieten zu dürfen, ist eine behördliche Erlaubnis der BaFin zwingend erforderlich. Diese Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Anleger. Sie stellt sicher, dass Anbieter bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, die unseriöse oder betrügerische Angebote verhindern sollen. Wenn eine solche Erlaubnis fehlt, stellt dies einen Verstoß gegen das geltende Finanzmarktrecht dar.
So prüfen Anleger die BaFin-Erlaubnis
Anleger können selbst überprüfen, ob ein Anbieter über die notwendige BaFin-Erlaubnis verfügt. Die BaFin stellt eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der alle zugelassenen Institute gelistet sind. Vor einer Investition sollten Anleger unbedingt prüfen, ob der betreffende Anbieter dort aufgeführt ist. Fehlt ein Eintrag, ist besondere Vorsicht geboten.
Rechtliche Grundlage der WarnungDie BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Diese Paragrafen ermächtigen die Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit zu informieren, sobald der Verdacht besteht, dass ein Anbieter unerlaubt Finanzdienstleistungen oder Geschäfte mit Kryptowerten betreibt.
Was betroffene Anleger tun sollten
Anlegern, die bereits Zahlungen an Anbieter wie turbon.vip geleistet haben, wird geraten, sich umgehend an ihre Bank zu wenden, um zu prüfen, ob Rückbuchungen der geleisteten Zahlungen möglich sind. Darüber hinaus kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Die BaFin selbst ist nicht in der Lage, Entschädigungen zu leisten, bietet aber auf ihrer Website wertvolle Hinweise zum Umgang mit unseriösen Anbietern und wie sich Anleger schützen können.
Wichtiger Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
