BaFin warnt vor Laura Maria Schneider GmbH: Anleger möglicherweise Opfer von Betrug
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine dringende Warnmeldung bezüglich der angeblichen Laura Maria Schneider GmbH herausgegeben. Diese weist darauf hin, dass das Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland anbietet.
Unerlaubte Geschäfte und gefälschtes Zertifikat alarmierten die Aufsichtsbehörde.
Besonders brisant ist die Behauptung der Firma, über eine BaFin-Zertifizierung zu verfügen. Die BaFin stellt klar, dass dieses angebliche Zertifikat eine Fälschung ist. Rechtsanwalt Jens Reime betont in einer ersten Einschätzung die Ernsthaftigkeit der Lage: „Die Warnung der BaFin ist sehr ernst zu nehmen. Wer hier investiert hat, ist sehr wahrscheinlich Opfer eines Betrugs geworden.“
Rechtliche Schritte für betroffene Anleger sind jetzt entscheidend.
Angesichts dieser Umstände rät Rechtsanwalt Reime betroffenen Anlegern dringend, umgehend zu handeln. „Betroffene sollten zunächst sämtliche Unterlagen sichern – E-Mails, Verträge, Zahlungsnachweise, Screenshots der Website etc.“, so der Experte. Im nächsten Schritt empfiehlt er, Strafanzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten und dabei die BaFin-Warnung vorzulegen. Parallel dazu sollten Geschädigte prüfen, ob Vermögenswerte möglicherweise durch Rückbuchungen bei der Bank oder Chargebacks bei Kreditkartenzahlungen zurückerlangt werden können.
Zivilrechtliche Optionen und Warnung vor Sekundärbetrug
Die Möglichkeiten, auf zivilrechtlichem Wege Gelder zurückzuerhalten, hängen vom Einzelfall ab. Bei Zahlungen an Kontoinhaber in Deutschland oder der EU könnten unter Umständen rechtliche Schritte gegen diese Personen oder Firmen eingeleitet werden. Schwieriger gestalte es sich bei Zahlungen ins Ausland oder über Krypto-Plattformen, wobei hier jedoch technische Analysen zur Nachverfolgung von Geldflüssen hilfreich sein könnten.
Fazit:
Die BaFin-Warnung vor der Laura Maria Schneider GmbH ist ein deutliches Alarmsignal für Anleger. Betroffene sollten umgehend rechtliche Schritte einleiten und sich vor weiteren Betrugsversuchen schützen. Die Fälschung eines BaFin-Zertifikats und das unerlaubte Anbieten von Finanzdienstleistungen deuten stark auf betrügerische Absichten hin. Anlegern wird generell geraten, bei Investments stets größte Vorsicht walten zu lassen und sich bei Zweifeln rechtlichen Rat einzuholen.
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Anleger sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen
