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BaFin-Warnung vor „Immediate Vision“: Was betroffene Anleger jetzt tun sollten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor den Angeboten von „Immediate Vision“. Auf mehreren Websites sollen ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten werden. Dies bedeutet für Anleger, die bereits investiert haben, akuten Handlungsbedarf.

Was sollten betroffene Anleger tun?

  • Kein weiteres Geld investieren: Anleger sollten umgehend davon absehen, weiteres Kapital einzuzahlen oder auf Aufforderungen zur Nachzahlung zu reagieren.
  • Unterlagen prüfen lassen: Eine umfassende Prüfung der Unterlagen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist unerlässlich. Dies dient der Klärung, ob und in welcher Form Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Geldflüsse nachverfolgen: Oft lassen sich Geldflüsse zurückverfolgen, was bei der Rückforderung von Geldern hilfreich sein kann.
  • Strafanzeige erstatten: Eine Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei ist ein wichtiger Schritt, um Ermittlungen einzuleiten.

Wie können sich Verbraucher generell schützen?

  • Skepsis walten lassen: Ein gesundes Maß an Skepsis ist der beste Schutz. Wer mit hohen Renditen bei geringem Risiko gelockt wird, sollte vorsichtig sein.
  • BaFin-Datenbank prüfen: Vor einer Geldanlage empfiehlt es sich, zu prüfen, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist.
  • Rechtliche Ersteinschätzung einholen: Bei Unklarheiten kann eine rechtliche Ersteinschätzung sinnvoll sein – besser frühzeitig als zu spät.

Fazit:

Betroffene Anleger sollten nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je schneller sie handeln, desto höher sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen oder rückgängig zu machen.

Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Anleger sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen.


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