BaFin warnt vor „Aktien Network“: Anlegergelder in Gefahr
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor dem Anbieter „Aktien Network“ ausgesprochen. Diese Warnung bedeutet, dass die BaFin Anhaltspunkte dafür hat, dass „Aktien Network“ ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. In vielen Fällen handelt es sich bei solchen Warnungen um betrügerische Plattformen.
Was bedeutet das für betroffene Anleger?
Anleger, die bereits in „Aktien Network“ investiert haben, müssen davon ausgehen, dass ihr investiertes Kapital in Gefahr ist. Sie sollten umgehend handeln.
Was sollten betroffene Anleger tun?
- Überblick verschaffen: Anleger sollten zunächst alle relevanten Unterlagen wie Zahlungsbelege, Verträge und Kommunikationsverläufe sichern.
- Rechtlichen Beistand einholen: Es ist ratsam, umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der auf Kapitalanlagebetrug spezialisiert ist.
- Keine weiteren Zahlungen leisten: Anleger sollten keine weiteren Zahlungen an „Aktien Network“ leisten und die Kommunikation mit den Betreibern vorsichtig und dokumentiert führen.
- Anzeige erstatten: Anleger sollten Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
- Zivilrechtliche Schritte einleiten: In vielen Fällen können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, um bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
- Zahlungen prüfen: Überprüfen Sie, ob Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift durch sogenannte „Chargebacks“ zurückgeholt werden können.
Chancen auf Rückzahlung
Die Chancen auf Rückzahlung hängen vom Einzelfall ab. Sind die Betreiber noch greifbar und Vermögenswerte auffindbar, bestehen durchaus Chancen, Gelder zurückzuholen. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Finanzströme nachzuverfolgen und Ansprüche geltend zu machen.
Vorsicht bei neuen Investments
Anleger sollten bei neuen Investments stets die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren, um zu prüfen, ob der Anbieter über die erforderliche Lizenz verfügt. Unrealistisch hohe Renditeversprechen und Drängen zur Eile sind Warnsignale.
Fristen beachten
Insbesondere bei Rückbuchungen über Zahlungsdienstleister gibt es strenge Fristen. Chargebacks müssen häufig innerhalb von 120 Tagen nach der Zahlung veranlasst werden. Auch zivilrechtliche Schritte unterliegen Verjährungsfristen.
Fazit
Die BaFin-Warnung vor „Aktien Network“ ist ein deutliches Warnsignal. Anleger, die bereits investiert haben, sollten umgehend handeln und sich rechtlichen Beistand einholen. Bei neuen Investments ist größte Vorsicht geboten.
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Anleger sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen.
