Handelsplattform CoinCoreX: BaFin untersagt der Coincore LTD den in Deutschland unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat die CoinCore LTD angewiesen, ihren unerlaubt erbrachten Eigenhandel sofort einzustellen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen in Deutschland keine Geschäfte mehr betreiben darf, die unter den Eigenhandel fallen, was zu erheblichen Unsicherheiten und potenziellen Verlusten für Anleger führen kann.
Betroffene Anleger sollten folgende Schritte unternehmen:
- Alle verfügbaren Informationen und Dokumente zu ihren Investitionen sichern, einschließlich Kontoauszüge, Handelsbestätigungen und Korrespondenz mit CoinCoreX.
- Schriftlich mit der CoinCore LTD in Verbindung treten, um eine Klärung der Situation zu erreichen und gegebenenfalls eine Rückerstattung ihrer Investitionen zu verlangen. Die Kommunikation sollte dokumentiert werden.
- Rechtliche Optionen prüfen, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Zivilklage. Es wird empfohlen, sich von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
- Sich an die BaFin wenden, um weitere Informationen zu erhalten und sich über Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Die BaFin kann jedoch keine individuellen Schadensersatzansprüche durchsetzen.
- Vorsichtig sein und keine übereilten Entscheidungen treffen, insbesondere keine weiteren Gelder investieren oder auf unseriöse Rückgewinnungsangebote hereinfallen.
Sich mit anderen Betroffenen austauschen, z.B. in Anlegerforen oder Interessengemeinschaften. - Kontinuierlich die Entwicklungen und Informationen von offiziellen Stellen wie der BaFin verfolgen.
Es ist wichtig, dass Anleger ihre Rechte kennen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Investitionen bestmöglich zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen lediglich allgemeine Hinweise darstellen und keine Rechtsberatung ersetzen können. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.