Financial Asset Management: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Aktien der „Porsche AG“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat vor den Angeboten der Financial Asset Management (FAM) gewarnt. Das Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Aktien der Porsche AG zum Kauf an.
Was können Anleger tun, die bereits investiert haben?
- Keine weiteren Zahlungen leisten: Betroffene Anleger sollten keine weiteren Zahlungen an die FAM leisten.
- Dokumente sichern: Sämtliche Zahlungen und die gesamte Kommunikation mit dem Unternehmen, wie E-Mails oder Vertragsunterlagen, sollten dokumentiert werden.
- Anwalt oder Verbraucherschutz kontaktieren: Es ist ratsam, schnellstmöglich den Kontakt zu einer Verbraucherschutzorganisation oder einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufzunehmen.
- Rechtliche Schritte prüfen: Ein Anwalt kann prüfen, ob es rechtliche Schritte gibt, um das investierte Geld zurückzubekommen. Dies kann beispielsweise eine Strafanzeige gegen das Unternehmen oder eine Klage auf Schadensersatz sein.
Wie kann man solche Situationen vermeiden?
- Seriosität prüfen: Vor jeder Investition sollte die Seriosität des Anbieters gründlich geprüft werden.
- Lizenz prüfen: Wichtig ist, dass das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde hat.
- Wertpapierprospekt prüfen: Es sollte immer geprüft werden, ob ein gültiger Wertpapierprospekt vorliegt.
- Angebote hinterfragen: Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sollten immer hinterfragt werden.
- Informationen einholen: Die BaFin bietet eine Unternehmensdatenbank auf ihrer Website, in der man nachsehen kann, ob ein Unternehmen zugelassen ist. Unabhängige Bewertungen und Erfahrungsberichte im Internet können ebenfalls hilfreich sein.
Sicherheit geht vor Profit!
Bei Geldanlagen ist es wichtig, vorsichtig zu sein und im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherheit sollte immer vor Profit gehen.
Wichtiger Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.