BaFin ermittelt gegen Bit-Wise
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat eine Warnung gegen die Bit-Wise GmbH herausgegeben. Das Unternehmen soll ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten haben.
Was können Anleger, die bereits in Bit-Wise investiert haben, tun?
Zunächst einmal ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Die Warnung der BaFin bedeutet nicht, dass die Anlagen der Anleger automatisch verloren sind. Es ist aber wichtig, die Situation genau zu beobachten und rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.
Folgende Schritte können Anleger unternehmen:
- Kontakt mit Bit-Wise aufnehmen: Versuchen Sie, Kontakt mit dem Unternehmen Bit-Wise aufzunehmen und sich über die aktuelle Situation zu informieren. Fordern Sie dazu alle relevanten Informationen zu Ihrer Investition an.
- Investitionsunterlagen prüfen: Prüfen Sie die Unterlagen zu Ihrer Investition sorgfältig. Achten Sie dabei insbesondere auf die folgenden Punkte:
- Wurde die Investition von der BaFin oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt?
- Welche Risiken sind mit der Investition verbunden?
- Welche Rückzahlungsmöglichkeiten gibt es?
- Rechtsanwalt konsultieren: Wenn Sie keine Antwort von Bit-Wise erhalten oder mit den erhaltenen Informationen nicht zufrieden sind, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Ein Rechtsanwalt kann die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten.
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Bit-Wise lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von den konkreten Umständen der Investition und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Anlegern und dem Unternehmen.
Um sich vor solchen Situationen in Zukunft zu schützen, sollten Anleger sich vor einer Investition immer genau über das Unternehmen und das Produkt informieren. Sie sollten nur in Unternehmen investieren, die von der BaFin oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden.
Wichtiger Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.