Ostin Mansory: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat heute vor dem Unternehmen Ostin Mansory gewarnt, das möglicherweise Finanzdienstleistungen ohne die erforderlichen Erlaubnisse anbietet. Dies stellt ein hohes Risiko für Anleger dar, die bereits in solche Angebote investiert haben.
Folgende Schritte können Anleger unternehmen:
- Keine weiteren Zahlungen an Ostin Mansory leisten.
- Alle Unterlagen sichern, insbesondere Vertragsdokumente und Kommunikationsnachweise.
- Schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat.
- Die Angelegenheit bei der BaFin melden.
- Prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung abdeckt.
Die Erfolgsaussichten einer Klage auf Rückzahlung des investierten Geldes sind individuell verschieden und können nicht pauschal garantiert werden. Es ist jedoch wichtig zu handeln, um die eigenen Rechte zu schützen und mögliche Verluste zu minimieren.
Anbieter wie Ostin Mansory, die ohne Erlaubnis agieren, können mit hohen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es ist Aufgabe der BaFin, solche Fälle zu verfolgen und die öffentliche Ordnung im Finanzsektor zu wahren.
Anleger sollten bei Investitionen immer auf die Seriosität und die erforderlichen Erlaubnisse der Anbieter achten. Es ist wichtig, informiert zu bleiben und im Zweifelsfall professionellen Rat einzuholen.
Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.