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havenhold.de: BaFin warnt vor Havenhold/Havenhold GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Mai 2024 eine Warnung vor der Havenhold/Havenhold GmbH ausgesprochen. Das Unternehmen steht im Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten.

Dies bedeutet für Anleger:

  • Die Investition in die Havenhold/Havenhold GmbH ist mit einem erheblichen Risiko verbunden.
  • Das Unternehmen ist nicht von der BaFin beaufsichtigt und hat somit keine offizielle Genehmigung, in Deutschland solche Dienstleistungen anzubieten.
  • Anleger, die bereits Geld in die Havenhold/Havenhold GmbH investiert haben, sollten sich umgehend informieren und rechtliche Schritte prüfen.

Was können betroffene Anleger tun?

  • Ruhe bewahren und keine voreiligen Entscheidungen treffen.
  • Kontakt mit der Havenhold/Havenhold GmbH aufnehmen, um Informationen über den Status der Investition zu erhalten.
  • Einen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht konsultieren, um die rechtliche Situation zu bewerten und mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen.
  • Alle Vertragsunterlagen, Korrespondenzen und Zahlungsbelege sammeln.
  • Die BaFin und gegebenenfalls die Polizei über die Investition informieren.
  • Gemeinsames Vorgehen mit anderen betroffenen Anlegern erwägen.

Vorsichtsmaßnahmen für Anleger:

  • Vor Investitionen die Anbieter auf eine gültige BaFin-Lizenz prüfen.
  • Misstrauisch gegenüber hohen Renditeversprechen sein.
  • Umfassend über das Unternehmen und Erfahrungsberichte recherchieren.
  • Vor größeren Investitionen einen unabhängigen Finanzberater konsultieren.

 

Wichtig:

  • Die obigen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht.
  • Im Falle von konkreten rechtlichen Fragen sollten sich Anleger an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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