havenhold.de: BaFin warnt vor Havenhold/Havenhold GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Mai 2024 eine Warnung vor der Havenhold/Havenhold GmbH ausgesprochen. Das Unternehmen steht im Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten.
Dies bedeutet für Anleger:
- Die Investition in die Havenhold/Havenhold GmbH ist mit einem erheblichen Risiko verbunden.
- Das Unternehmen ist nicht von der BaFin beaufsichtigt und hat somit keine offizielle Genehmigung, in Deutschland solche Dienstleistungen anzubieten.
- Anleger, die bereits Geld in die Havenhold/Havenhold GmbH investiert haben, sollten sich umgehend informieren und rechtliche Schritte prüfen.
Was können betroffene Anleger tun?
- Ruhe bewahren und keine voreiligen Entscheidungen treffen.
- Kontakt mit der Havenhold/Havenhold GmbH aufnehmen, um Informationen über den Status der Investition zu erhalten.
- Einen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht konsultieren, um die rechtliche Situation zu bewerten und mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen.
- Alle Vertragsunterlagen, Korrespondenzen und Zahlungsbelege sammeln.
- Die BaFin und gegebenenfalls die Polizei über die Investition informieren.
- Gemeinsames Vorgehen mit anderen betroffenen Anlegern erwägen.
Vorsichtsmaßnahmen für Anleger:
- Vor Investitionen die Anbieter auf eine gültige BaFin-Lizenz prüfen.
- Misstrauisch gegenüber hohen Renditeversprechen sein.
- Umfassend über das Unternehmen und Erfahrungsberichte recherchieren.
- Vor größeren Investitionen einen unabhängigen Finanzberater konsultieren.
Wichtig:
- Die obigen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht.
- Im Falle von konkreten rechtlichen Fragen sollten sich Anleger an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.