Die BaFin warnt vor Xeventy bzw. Xe7enty:
- Xeventy bietet ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste an.
- Das Unternehmen wirbt für ein Initial Coin Offering (ICO) des sogenannten XeventyCoins (XVT).
- Die BaFin hat keine Erlaubnis für diese Aktivitäten erteilt, was gegen das Kreditwesengesetz und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstößt.
Anleger, die bereits in Xeventy investiert haben:
- sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit Investitionen in nicht regulierte Unternehmen einhergehen.
- haben keinen Anlegerschutz und es besteht die Möglichkeit, dass sie ihr Geld verlieren.
- sollten schnell handeln und sich mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten.
Mögliche Schritte für betroffene Anleger:
- Überprüfung der Investitionen und Sicherstellen aller relevanten Informationen
- Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Kapitalmarktrecht
- Besprechung der eigenen Rechte und möglicher Schritte
- Anfechtung der Investition oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Vorbeugende Maßnahmen für Anleger:
- Überprüfung der Seriosität und Regulierung eines Unternehmens vor der Investition
- Nutzung der BaFin-Unternehmensdatenbank
- Vorsicht vor hohen Renditeversprechen
- Kritische Bewertung des Risikos einer Anlage
- Bevorzugung seriöser Anbieter, die umfassende Informationen zur Verfügung stellen und Fragen beantworten
Weitere Informationen:
- BaFin-Warnung zu Xeventy: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2024/meldung_2024_02_15_heptagoninvestments.html
- BaFin-Unternehmensdatenbank: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html
Disclaimer:
Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben.