Rechtsanwalt Reime hilft

Die BaFin warnt vor Xeventy bzw. Xe7enty:

  • Xeventy bietet ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste an.
  • Das Unternehmen wirbt für ein Initial Coin Offering (ICO) des sogenannten XeventyCoins (XVT).
  • Die BaFin hat keine Erlaubnis für diese Aktivitäten erteilt, was gegen das Kreditwesengesetz und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstößt.

Anleger, die bereits in Xeventy investiert haben:

  • sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit Investitionen in nicht regulierte Unternehmen einhergehen.
  • haben keinen Anlegerschutz und es besteht die Möglichkeit, dass sie ihr Geld verlieren.
  • sollten schnell handeln und sich mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Mögliche Schritte für betroffene Anleger:

  • Überprüfung der Investitionen und Sicherstellen aller relevanten Informationen
  • Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Kapitalmarktrecht
  • Besprechung der eigenen Rechte und möglicher Schritte
  • Anfechtung der Investition oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Vorbeugende Maßnahmen für Anleger:

  • Überprüfung der Seriosität und Regulierung eines Unternehmens vor der Investition
  • Nutzung der BaFin-Unternehmensdatenbank
  • Vorsicht vor hohen Renditeversprechen
  • Kritische Bewertung des Risikos einer Anlage
  • Bevorzugung seriöser Anbieter, die umfassende Informationen zur Verfügung stellen und Fragen beantworten

Weitere Informationen:

Disclaimer:

Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben.


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