Die BaFin hat dem Verein „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ untersagt, Einlagengeschäfte zu betreiben. Anleger, die in den Verein investiert haben, sollten jetzt handeln.
1. Unterlagen sichern:
- Kontoauszüge
- Überweisungsbelege
- Jegliche Kommunikation mit dem Verein oder Herrn Fitzek
2. Rechtlichen Beistand suchen:
- Ein Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche gegen den Verein oder Herrn Fitzek bestehen.
- Kontakt zum Abwickler Dr. Stefan Oppermann aufnehmen, um Ansprüche anzumelden.
3. Informationen über den Fortgang der Abwicklung erhalten:
- Die Gelder werden zur Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts verwendet.
- Es gibt keine Garantie für die Rückzahlung des gesamten investierten Kapitals.
- Der Prozess kann sich über einige Zeit erstrecken.
4. Vermeidung zukünftiger Situationen:
- Seriosität und Legalität von Investitionsmöglichkeiten prüfen.
- Recherche über Anbieter und Angebot durchführen.
- Prüfen, ob eine Genehmigung von einer Aufsichtsbehörde vorliegt.
- Skepsis bei hohen Renditen bei geringem Risiko.
5. Betroffene Anleger sollten aktiv werden:
- Rechte in Anspruch nehmen.
- Mit dem Abwickler und mit rechtlicher Unterstützung zusammenarbeiten.
- Aus den Erfahrungen lernen und zukünftige Investitionsentscheidungen kritischer treffen.
Weitere Informationen:
Hinweis:
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Prüfung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.