Rechtsanwalt Reime hilft

Die BaFin hat dem Verein „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ untersagt, Einlagengeschäfte zu betreiben. Anleger, die in den Verein investiert haben, sollten jetzt handeln.

1. Unterlagen sichern:

  • Kontoauszüge
  • Überweisungsbelege
  • Jegliche Kommunikation mit dem Verein oder Herrn Fitzek

2. Rechtlichen Beistand suchen:

  • Ein Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche gegen den Verein oder Herrn Fitzek bestehen.
  • Kontakt zum Abwickler Dr. Stefan Oppermann aufnehmen, um Ansprüche anzumelden.

3. Informationen über den Fortgang der Abwicklung erhalten:

  • Die Gelder werden zur Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts verwendet.
  • Es gibt keine Garantie für die Rückzahlung des gesamten investierten Kapitals.
  • Der Prozess kann sich über einige Zeit erstrecken.

4. Vermeidung zukünftiger Situationen:

  • Seriosität und Legalität von Investitionsmöglichkeiten prüfen.
  • Recherche über Anbieter und Angebot durchführen.
  • Prüfen, ob eine Genehmigung von einer Aufsichtsbehörde vorliegt.
  • Skepsis bei hohen Renditen bei geringem Risiko.

5. Betroffene Anleger sollten aktiv werden:

  • Rechte in Anspruch nehmen.
  • Mit dem Abwickler und mit rechtlicher Unterstützung zusammenarbeiten.
  • Aus den Erfahrungen lernen und zukünftige Investitionsentscheidungen kritischer treffen.

Weitere Informationen:

Hinweis:

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Prüfung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.


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