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Anleger in Vow App: Was tun nach BaFin-Warnung?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. März 2024 eine Warnung vor der Vow App und Vow Limited veröffentlicht. Das Unternehmen bietet nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an und wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Was sollten Anleger tun, die bereits in die Vow App investiert haben?

1. Informieren Sie sich:

  • Lesen Sie die Warnung der BaFin sorgfältig durch.
  • Überprüfen Sie Ihre Investitionen in der Vow App und stellen Sie fest, ob sie von den fraglichen Angeboten betroffen sind.

2. Rechtliche Prüfung:

  • Es ist ratsam, die rechtliche Situation zu prüfen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.

3. Handlungsmöglichkeiten:

  • Anleger könnten in Betracht ziehen, ihre Investitionen zu überdenken und gegebenenfalls zu liquidieren.
  • Es besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen das Unternehmen zu erwägen, insbesondere wenn es sich um betrügerische Praktiken handelt.
  • Anleger könnten auch versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzufordern.

4. Wichtige Hinweise:

  • Die rechtlichen Möglichkeiten von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
  • Es ist wichtig, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen.

Weitere Informationen:

Hinweis:

Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine konkrete rechtliche Prüfung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.


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