MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich eine Aktualisierung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.
Die MaComp sind ein essenzielles Regelwerk der Finanzaufsicht in Deutschland, das Mindeststandards festlegt, welche von Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfüllt werden müssen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung einer Compliance-Funktion, die Implementierung von Verhaltensregeln und die Organisation von Prozessen zur Risikokontrolle.
Die Aktualisierung erfolgte vor dem Hintergrund neuer Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu einigen Aspekten der Vergütungsanforderungen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II). Diese Leitlinien wurden in den besonderen Teil (BT) 8 der MaComp integriert.
Die neuen Leitlinien der ESMA zielen darauf ab, Interessenkonflikte zu vermeiden und eine gute Unternehmensführung sicherzustellen, indem sie klare Vorgaben für die Vergütung im Finanzsektor setzen. Durch ihre Übernahme in die MaComp sollen die Vergütungsgrundsätze und -verfahren verbessert werden.
Unternehmen im Finanzsektor werden nun aufgefordert, sicherzustellen, dass ihre Vergütungssysteme den neuen Vorgaben entsprechen, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Eine rechtzeitige Anpassung ist entscheidend, um regulatorische Risiken zu minimieren und langfristig erfolgreich zu bleiben.