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BaFin warnt vor Patronus Consulting: Unerlaubtes Angebot von Klarna-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich eine deutliche Warnung veröffentlicht: Das Unternehmen Patronus Consulting bietet angeblich vorbörsliche Klarna-Aktien an, ohne dafür die erforderlichen Genehmigungen zu besitzen. Diese Warnung signalisiert ein erhebliches Risiko für Anleger.

Warum die BaFin-Warnung ernst zu nehmen ist

Die Warnung der BaFin ist keineswegs eine reine Formalie; vielmehr ist sie durchaus ernst zu nehmen, denn Patronus Consulting verfügt nach den aktuellen Erkenntnissen weder über eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) noch nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Zudem fehlt der gesetzlich erforderliche Prospekt für ein öffentliches Wertpapierangebot.

Was Anleger jetzt tun müssen, wenn sie bereits Geld gezahlt haben

Anleger, die bereits Geld überwiesen haben, weil sie glaubten, Klarna-Aktien zu erhalten, sollten schnellstmöglich ihre Interessen schützen. Man sollte grundsätzlich diese Vorgehensweise beachten:

  • Zahlungen sofort einstellen: Wenn noch Folgezahlungen oder Raten anstehen, sollten diese, wenn möglich, ausgesetzt werden.
  • Dokumentation sichern: Jede E-Mail, jeder Kontoauszug, Überweisungsbeleg, jedes Bildschirmfoto und jede Angebotsunterlage muss gesichert werden. Dadurch lässt sich später besser nachweisen, was Anlegern versprochen wurde.
  • Rechtslage prüfen lassen: Ein Fachanwalt kann klären, ob Patronus Consulting jemals eine Erlaubnis hatte oder ob ein geprüfter Wertpapierprospekt existiert. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass für Klarna kein Prospekt vorliegt.
  • Fristwahrung beachten: Ansprüche auf Schadensersatz unterliegen Verjährungsfristen. Je länger Anleger warten, desto schwieriger kann die Durchsetzung von Ansprüchen werden.
  • Behörden kontaktieren: Eine Strafanzeige (zum Beispiel wegen Betrugsverdachts) bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist möglich. Auch Hinweise an die BaFin und die Landesaufsichtsbehörden sind sinnvoll.
  • Expertise hinzuziehen: Anleger können einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, der sich mit Anlagebetrug und Kapitalmarktrecht auskennt. Auch Verbraucherzentralen oder Ombudsstellen können helfen.

Man muss allerdings auch eine realistische Erwartungshaltung entwickeln, denn trotz rechtlicher Schritte kann es schwierig sein, das Geld zurückzuerhalten – insbesondere wenn Täter unauffindbar sind oder Gelder ins Ausland transferiert wurden.

Die typische Argumentation des „privaten Angebots“

Anbieter wie Patronus Consulting versuchen oft zu argumentieren, es handele sich um ein privates (nicht öffentliches) Angebot, weil dann keine Prospektpflicht bestehe.

Für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ist in Deutschland und der EU aber grundsätzlich ein von der BaFin gebilligter Prospekt erforderlich, falls keine Ausnahme greift.

Die Einstufung, ob ein Angebot als „privat“ oder „öffentlich“ gilt, hängt von Kriterien wie Zielgruppe, Umfang, Werbung und Zugänglichkeit ab. Wenn ein Anbieter aktiv telefoniert (Cold Calling), Werbung schaltet oder viele Anleger anspricht, spricht vieles für ein öffentliches Angebot. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Patronus Consulting Anleger via Telefon kontaktiert und den Erwerb von Vorzugsaktien bewirbt.

Ein Anbieter, der ein privates Angebot behauptet, muss das rechtlich sauber belegen – in der Praxis ist das oft schwer glaubhaft zu machen.

Erfolgsaussichten bei der Kapitalrückführung

Die Erfolgsaussichten, investiertes Kapital zurückzuerhalten, hängen stark vom Einzelfall ab. Einflussfaktoren sind:

  • Identifizierbarkeit der Gegenparteien: Sind diese greifbar und haben sie erreichbares Vermögen?
  • Transferziele der Gelder: Transfers ins Ausland, in Offshore-Strukturen oder Kryptotransfers erschweren die Rückholung.
  • Beweissituation: Wie gut sind Verträge, Belege und Kommunikation gesichert?
  • Zeitpunkt des Handelns: Je früher man aktiv wird, desto geringer ist das Risiko, dass Spuren unauffindbar werden.

In Fällen von Anlagebetrug konnten in der Vergangenheit zumindest Teilrückforderungen oder Vergleichslösungen erzielt werden, insbesondere wenn zivilrechtliche und strafrechtliche Wege kombiniert wurden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

Selbst wenn eine vollständige Rückführung nicht gelingt, kann eine juristische Aufarbeitung weitere Schäden vermeiden und Beteiligte zur Rechenschaft ziehen.

Tipps für Verbraucher: Warnsignale frühzeitig erkennen

Anleger, die aktuell noch unentschlossen sind, ob sie in ein solches Angebot investieren sollen, sollten diese typischen Alarmzeichen besonders beachten, um einen Betrug frühzeitig zu erkennen:

  • Fehlende oder unklare Erlaubnisangaben: Seriöse Anbieter weisen klar aus, unter welcher Lizenz sie tätig sind.
  • Versprechen von hohen Gewinnen bei geringem Risiko: Seien Sie misstrauisch, wenn Risiken verharmlost oder verschwiegen werden.
  • Aggressive Akquisemethoden: Kaltanrufe, ständiger Druck oder limitierte „Gelegenheiten“ sind Warnsignale.
  • Unklare Dokumentation: Wenn Prospekt, Vertrag oder Gegenparteien nur vage genannt werden.
  • Häufig wechselnde oder unklare Firmensitze und Rufnummern: Patronus Consulting nutzt zum Beispiel eine Schweizer Rufnummer.
  • Fehlender oder nicht existenter Prospekt: Für ein öffentliches Angebot muss ein von der BaFin genehmigter Prospekt vorliegen.
  • Unbekannte oder unerreichbare Ansprechpartner: Wenn nach der Zahlung kein Kontakt mehr möglich ist.

Wenn mehrere dieser Merkmale zusammentreffen, liegt ein ernstzunehmender Verdacht nahe.

Fazit

Die Warnung der BaFin vor Patronus Consulting ist ein deutliches Signal für Anleger, rasch, aber überlegt zu handeln. Betroffene sollten keine Zeit verlieren und Fachleute frühzeitig einschalten. Eine rechtliche Aufarbeitung kann helfen, den Schaden zu begrenzen, Verantwortliche zu identifizieren und andere vor vergleichbaren Betrugsangeboten zu schützen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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