BaFin warnt vor Internationaler Finanz Corporation (IFC) und der App IFWS
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung bezüglich der Angebote der „Internationale Finanz Corporation (IFC)“ und der dazugehörigen App „IFWS“ herausgegeben. Diese Anbieter, die ihre Dienste über soziale Medien wie WhatsApp-Gruppen bewerben, besitzen keine erforderliche Erlaubnis für den Betrieb von Finanzgeschäften in Deutschland. Die BaFin warnt deshalb vor den Risiken solcher unerlaubten Geschäfte.
Was Verbraucher bei der Masche beachten sollten
Die Betrugsmasche beginnt meist in scheinbar harmlosen WhatsApp-Gruppen oder über andere soziale Medien. Dort wird das Vertrauen potenzieller Anleger mit professioneller Kommunikation und dem Anschein von Expertise aufgebaut. Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, setzen die Täter auf angebliche Testauszahlungen. Sind die Anleger erst einmal überzeugt, werden sie zu immer höheren Investitionen gedrängt. Nach größeren Zahlungen bricht der Kontakt jedoch oft ab oder die Auszahlung der Gewinne wird unter neuen, immer unplausibleren Bedingungen verwehrt. Die App „IFWS“ dient in diesem System dazu, den Anschein eines seriösen Finanzdienstes zu erwecken, obwohl sie keinerlei behördliche Zulassung besitzt.
Handlungsempfehlungen für betroffene Anleger
Wer bereits Geld an diese Anbieter überwiesen hat, sollte nicht zögern, sondern schnell handeln. Jede Verzögerung mindert die Chance, finanzielle Mittel zurückzuerhalten. Es ist wichtig, alle verfügbaren Belege und Kommunikationsverläufe zu sichern, da sie für rechtliche Schritte notwendig sind. Betroffene sollten auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten, selbst wenn angebliche Auszahlungen in Aussicht gestellt werden. Dies ist häufig nur ein weiterer Teil der Betrugsmasche.
Rechtliche Möglichkeiten
Betroffene können bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten. Es empfiehlt sich, dabei die Unterstützung eines auf solche Fälle spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus lassen sich zivilrechtliche Schritte prüfen, um die geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Der Erfolg solcher Maßnahmen hängt maßgeblich davon ab, ob die Identität der Täter bekannt ist und ob deren Vermögen gesichert werden kann. In manchen Fällen kann man auch rechtlich gegen Zahlungsdienstleister oder Plattformen vorgehen, wenn sie in die Abwicklung der Betrugsfälle involviert waren.
Fazit
Die BaFin-Warnung verdeutlicht die Gefahr von Finanzangeboten aus sozialen Medien. Anleger sollten bei verlockenden und unrealistisch hohen Renditeversprechen grundsätzlich misstrauisch sein. Im Falle einer Betroffenheit ist sofortiges Handeln geboten, um die eigenen Daten und Finanzen zu schützen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
