KesslerKoch AG – Ein Fall für Anleger und Rechtsanwälte
Die BaFin-Warnung vor der KesslerKoch AG hat zahlreiche Anleger verunsichert. Rechtsanwalt Jens Reime gibt klare Empfehlungen für Betroffene. Die fehlende BaFin-Lizenz der KesslerKoch AG deutet auf eine mögliche illegale Geschäftstätigkeit hin. Anleger, die in dieses Unternehmen investiert haben, befinden sich in einer prekären Lage.
Empfehlungen für betroffene Anleger:
- Dokumentation: Alle Unterlagen zur Investition sorgfältig sichern.
- Meldung bei Behörden: Sowohl bei der BaFin als auch bei der Polizei Anzeige erstatten.
- Rechtsberatung: Einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
- Zahlungswege prüfen: Die Wege der Gelder nachvollziehen, um Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Chancen auf Rückzahlung:
Die Erfolgsaussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Aufenthaltsort des Unternehmens und der Art der getätigten Zahlungen. Auch eine Haftung von Banken oder Zahlungsdienstleistern kann geprüft werden.
Schutz vor zukünftigen Fällen:
- Lizenzprüfung: Vor jeder Investition die BaFin-Lizenz prüfen.
- Warnmeldungen beachten: Regelmäßig die Warnlisten der Aufsichtsbehörden einsehen.
- Unrealistische Renditen meiden: Hohe Renditen sind oft ein Indiz für unseriöse Geschäfte.
- Unabhängige Beratung einholen: Vor größeren Investitionen Expertenrat einholen.
Fazit:
Betroffene Anleger sollten schnell handeln und sich professionell beraten lassen. Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen, jedoch erfordert dies eine umfassende rechtliche Prüfung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
