echoin.fund: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Webseite
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Echoin. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website echoin.fund ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, darunter auch Geschäfte mit Kryptowährungen.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Hierzu zählt auch der Handel mit Kryptowährungen. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.