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d.i.i. Investment GmbH: BaFin-Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Anleger

Wichtige Informationen im Überblick:

Am 17. April 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Was bedeutet dies für Anleger?

  • Vorübergehender Transaktionsstopp: Derzeit können keine Käufe, Verkäufe oder Rückgaben von Anteilen an den Fonds der d.i.i. Investment GmbH vorgenommen werden.
  • Vermögensicherung: Das Moratorium soll die Vermögenswerte der Gesellschaft schützen und eine geordnete Abwicklung im Insolvenzfall gewährleisten.
  • Unsicherheit über die Zukunft der Investition: Der langfristige Wert der Investition ist ungewiss und hängt vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ab.

Empfehlungen für Anleger:

  • Ruhe bewahren: Vermeiden Sie übereilte Entscheidungen.
  • Informationen einholen: Informieren Sie sich über die aktuelle Situation und Ihre Rechte auf der Website der BaFin oder bei einem Rechtsanwalt.
  • Rechtlichen Rat einholen: Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Prüfung Ihrer rechtlichen Optionen und der Geltendmachung von Ansprüchen unterstützen.
  • Vermögensverwalter kontaktieren: Die Verwahrstelle der Fonds wird Anleger über weitere Entwicklungen informieren.

Mögliche rechtliche Schritte:

  • Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren: Anleger können ihre Ansprüche gegen die d.i.i. Investment GmbH im Insolvenzverfahren anmelden.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die d.i.i. Investment GmbH oder Dritte geltend machen, wenn sie durch fehlerhafte Beratung oder ein pflichtwidriges Verhalten geschädigt wurden.

Dauer des Verfahrens:

Die Dauer des Insolvenzverfahrens ist ungewiss und kann von mehreren Faktoren abhängen, z. B. der Komplexität des Falls und der Anzahl der betroffenen Anleger.

Fondsvermögen:

Die d.i.i. Investment GmbH verwaltet die Fonds bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter. Sollte das Verfahren eröffnet werden, geht die Kontrolle über die Fonds auf die Verwahrstelle über.

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie:

Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.


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