Kantonal Finanz: BaFin ermittelt wegen des Angebots angeblicher Starlink-Aktien
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Firma Kantonal Finanz mit Sitz in New York und London. Diese Firma bietet den Kauf von Starlink-Aktien an, ohne die nötige Erlaubnis für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zu besitzen. Es fehlt zudem ein gebilligter Wertpapierprospekt, was einen ernstzunehmenden Verstoß darstellt.
Was bedeutet das für Anleger?
Anleger, die bereits in diese Aktien investiert haben, könnten Opfer eines Betrugs geworden sein. Die Aktien, die sie gekauft haben, existieren möglicherweise nicht, und die Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen, könnten gering sein.
Was können betroffene Anleger tun?
- Zahlungen stoppen: Anleger sollten sofort jegliche Zahlungen an die Firma Kantonal Finanz stoppen.
- Beweise sichern: Sämtliche Kommunikation und Transaktionsbelege mit Kantonal Finanz sollten gesichert werden. Diese Unterlagen sind wichtig für die Beweisführung.
- BaFin kontaktieren: Den Fall bei der BaFin melden.
- Anzeige erstatten: Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Rechtsanwalt kontaktieren: Sich rechtlichen Beistand suchen, um mögliche Schritte zur Geldrückholung zu besprechen.
Wie können Anleger Betrugsversuche vermeiden?
- Gründlich recherchieren: Vor jeder Investition sollten Anleger gründlich recherchieren.
- BaFin-Datenbanken prüfen: Sicherstellen, dass das Unternehmen eine gültige Erlaubnis hat und ein gebilligter Prospekt vorliegt.
- Skepsis bewahren: Skepsis ist besonders bei Angeboten geboten, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein.
- Seriöse Anbieter wählen: Seriöse Anlagen und Unternehmen haben in der Regel eine transparente Kommunikation und sind in offiziellen Registern zu finden.
Welche rechtlichen Schritte können Anleger unternehmen?
- Klage erheben: Anleger können zivilrechtliche Schritte in Erwägung ziehen, dazu gehört die Klageerhebung gegen die Betrüger.
- Schadensersatzansprüche geltend machen: In einigen Fällen kann es möglich sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wichtig: Betroffene sollten schnell handeln und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BaFin.
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.