Interviewer: Es gibt aktuelle Meldungen zu einem Unternehmen namens Lifeforestry. Was können Sie uns darüber berichten?
Experte: Die BaFin hat kürzlich, genauer gesagt am 27. Juli 2023, darauf hingewiesen, dass die Lifeforestry Switzerland AG Vermögensanlagen in Deutschland unter dem Namen „Premium Wood – Land Lease“ anbietet, ohne einen dafür erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. Das stellt einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz dar.
Interviewer: Wie wichtig ist dieser Verkaufsprospekt und welche Rolle spielt die BaFin hierbei?
Experte: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nur dann öffentlich angeboten werden, wenn ein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt vorliegt. Die BaFin prüft diesen Prospekt daraufhin, ob alle gesetzlichen Mindestangaben enthalten sind und ob er inhaltlich konsistent ist. Es sollte jedoch betont werden, dass dies nicht unbedingt eine Bewertung der Werthaltigkeit der Anlage beinhaltet.
Interviewer: Gab es in der Vergangenheit bereits Probleme zwischen Lifeforestry und der BaFin?
Experte: Ja, tatsächlich. Schon im April 2021 untersagte die BaFin das öffentliche Angebot einer anderen Vermögensanlage von Lifeforestry namens „Golden Teak – Land Lease 2020“, weil auch hier kein Verkaufsprospekt vorlag. Das Unternehmen legte im Juni 2022 Widerspruch gegen diese Maßnahme ein. Es scheint also, dass es wiederholt Probleme in dieser Hinsicht gibt.
Interviewer: Warum ist es so wichtig für Anleger, dass ein solcher Prospekt vorliegt?
Experte: Dieser Verkaufsprospekt dient dazu, Anleger über verschiedene Aspekte des Investments zu informieren, insbesondere über bestehende Risiken. Wenn Anleger nicht ordnungsgemäß informiert werden, können sie Schadenersatzansprüche geltend machen. Lifeforestry bietet zum Beispiel Investitionen in Holzplantagen oder einzelne Bäume an. Diese Investitionen sind oft langfristig und können mit Risiken verbunden sein. Es ist also essenziell, dass Anleger vollständig und korrekt informiert werden.
Interviewer: Was sollten besorgte Anleger nun tun?
Experte: Anleger, die besorgt sind, könnten prüfen lassen, ob sie ihren Vertrag rückabwickeln können. In manchen Fällen könnte auch der Widerruf des Vertrags noch eine Option sein.
Interviewer: Vielen Dank für die Klarstellung und die Informationen!
Experte: Gerne, jederzeit!