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BaFin-Warnung zu Finex Global: Was Anleger wissen müssen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der Website finexgb.com, auf der unter dem Namen «Finex Global» Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Diese Angebote erfolgen ohne die erforderliche Erlaubnis. Die BaFin vermutet zudem einen Identitätsmissbrauch.

Bedeutung der Warnung für bereits investierte Anleger

Eine solche BaFin-Warnung bedeutet nicht automatisch, dass Anleger ihre gesamten Forderungen verlieren, aber sie signalisiert klar erhebliche Risiken. Wer bereits in ein Angebot von Finex Global investiert hat, muss sich über Folgendes im Klaren sein:

  • Fehlende Aufsicht: Der Betreiber hat laut BaFin keine Erlaubnis für die angebotenen Dienstleistungen. Somit besteht kein Schutz durch eine regulierte Aufsicht.
  • Verdacht auf Identitätsmissbrauch: Das Angebot wird unter dem Namen «Finex Global» und mit einer angeblichen Ansässigkeit in Luxemburg beworben. Eine Eintragung im luxemburgischen Handelsregister konnte jedoch nicht festgestellt werden.
  • Hohes Risiko: Die Einlage erfolgte bei einem nicht regulierten Anbieter. Die Situation ist daher risikobehaftet und bewegt sich im Graubereich oder könnte sogar ein Betrugsfall sein.

    Deshalb ist eine professionelle und sorgfältige Prüfung der nächsten Schritte dringend erforderlich.

Sofortige Handlungsempfehlungen für Anleger

Anleger, die über dieses Angebot investiert haben, sollten folgende Schritte sorgfältig durchführen, da diese keine Rechtsberatung im individuellen Einzelfall ersetzen:

Dokumentation sichern und Zahlungsvorgänge notieren

  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Kontoauszüge, Transaktionsbestätigungen, Schriftverkehr mit dem Anbieter, Screenshots der Website-Angaben sowie Nutzungsbedingungen.
  • Halten Sie fest, wann und in welcher Höhe Sie Gelder überwiesen haben und welche Zahlungsmethode Sie genutzt haben.
  • Prüfen Sie, ob es Hinweise darauf gibt, dass Gelder ins Ausland gingen.

    Auszahlungen prüfen und weitere Wege abwägen

  • Prüfen Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin, um festzustellen, ob tatsächlich eine Erlaubnis besteht (im vorliegenden Fall war laut BaFin keine Erlaubnis vorhanden).
  • Haben Sie eine entsprechende Leistung (zum Beispiel Handel, Auszahlung) erhalten oder wurde die Auszahlung verweigert?
  • Notieren Sie Zeitpunkte und Gründe.Wenn Auszahlungen möglich sind, prüfen Sie, ob Sie Ihre Gelder möglichst sicher zurückziehen können. Aber Vorsicht ist geboten, da Rückzahlungen bei solchen nicht regulierten Anbietern oft schwierig sind.
  • Erstatten Sie Strafanzeige (bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft) oder lassen Sie Zivilansprüche prüfen (zum Beispiel Rückforderung nach Überweisung), wenn Auszahlungen verweigert werden oder es Hinweise auf Betrug gibt.Eine frühzeitige juristische Prüfung durch spezialisierte Anwälte für Kapitalanlagerecht oder Betrugsfälle kann sinnvoll sein.
  • Behalten Sie das Risiko weiterhin im Blick, denn da keine regulierte Aufsicht besteht, könnten Gelder im Ernstfall komplett verloren sein oder Rückforderungschancen stark begrenzt sein.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Anbieter von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen benötigen in Deutschland in vielen Fällen eine Erlaubnis der BaFin. Die BaFin verweist im konkreten Fall auf Regelungen wie den Paragraphen $37$ Abs. $4$ Kreditwesengesetz sowie den Paragraphen $10$ Abs. $7$ Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

  • Ohne diese Erlaubnis sind die Dienstleistungsangebote im Inland grundsätzlich nicht zulässig. Das bedeutet: Es fehlt Anlegern der regulative Schutz, etwa in Form einer Aufsicht, eines Beschwerdewegs oder einer Einlagensicherung (je nach Produkt).
  • Wenn ein Anbieter vorgibt, beaufsichtigt zu sein, oder eine rechtliche Struktur hat (zum Beispiel Luxemburg), die sich aber nicht nachweisen lässt – wie im vorliegenden Fall – spricht die BaFin von einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch.
  • Für Anleger bedeutet dies: Der gesetzlich vorgesehene Anlegerschutz (zum Beispiel durch Aufsicht, Transparenz- und Prospektpflichten) greift hier nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Ist das investierte Geld automatisch verloren?

Die Warnung bedeutet nicht automatisch, dass das investierte Geld endgültig verloren ist, aber sie ist ein klarer Hinweis darauf, dass sich das Risiko erheblich erhöht hat.

  • Keine automatische Wertvernichtung: Es kann sein, dass Anleger noch Auszahlungen erhalten haben oder erhalten können. Dies hängt stark vom Einzelfall ab – zum Beispiel vom Zahlungsweg, dem Vertrag mit dem Anbieter und der Wirklichkeit hinter dem Anbieter.
  • Erhöhtes Rückforderungs- beziehungsweise Durchsetzungsrisiko: Da es sich nicht um eine regulierte Plattform handelt, sind zum Beispiel Rechtsmittel oder regulatorischer Schutz eingeschränkt. Eine Rückforderung über die reguläre Aufsicht ist nicht möglich. Stattdessen könnte nur der zivilrechtliche Weg (zum Beispiel Rückforderung der Überweisung) oder eine strafrechtliche Verfolgung bleiben.
  • Unsichere Rechtslage: Wenn zum Beispiel die Identität des Betreibers unklar ist, die Rückführung der Gelder schwierig, das Konto im Ausland liegt oder gar kein realer Leistungs- oder Handelsgegenwert erbracht wurde, dann steigt das Risiko eines Totalverlusts.

Fazit:

Wachsamkeit und eine gründliche Vorabprüfung sind die beste Vorsorge gegen den Verlust von Kapital.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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